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International anerkannte Deutschprüfungen und Zertifikate für Kinder, Jugendliche und

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Die ÖSD-Prüfungen

ÖSD-Prüfungen sind international anerkannt und werden auf den Niveaustufen A1–C2 angeboten. Sie orientieren sich an den Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Auf hellorangen Hintergrund steht in schwarzer Schrift: A1, ZA1

ÖSD Zertifikat A1

Für die Prüfung ÖSD Zertifikat A1 sollen die Teilnehmenden fähig sein, in einfachen Situationen des Alltagslebens auf elementarer Basis zu kommunizieren.

ÖSD Zertifikat A1 / Österreich

Für die Prüfung ÖSD Zertifikat A1 / Österreich sollen Teilnehmende fähig sein, in einfachen Situationen des Alltagslebens auf elementarer Basis zu kommunizieren.

ÖSD KID A1

ÖSD KID A1 überprüft auf elementarer Ebene die sprachliche Kompetenz von Kindern und Jugendlichen in privaten, schulischen und halböffentlichen Situationen. Dabei steht der einfache und direkte Austausch von Informationen über vertraute Dinge im Mittelpunkt.

ÖSD Zertifikat A2

Die an der Prüfung ÖSD Zertifikat A2 Teilnehmenden sollten in der Lage sein, auf elementarer Ebene in einfachen, routinemäßigen Situationen des Alltags- und Berufslebens zu kommunizieren.

ÖSD Zertifikat A2 / Österreich

Die an der Prüfung ÖSD Zertifikat A2 / Österreich Teilnehmenden sollten in der Lage sein, auf elementarer Ebene in einfachen, routinemäßigen Situationen des Alltags- und Berufslebens zu kommunizieren.

ÖSD KID A2

ÖSD KID A2 überprüft die sprachliche Kompetenz von Kindern und Jugendlichen in einfachen, routinemäßigen Situationen des Alltagslebens. Dabei steht der einfache und direkte Austausch von Informationen über vertraute Dinge im Mittelpunkt.

ÖSD Zertifikat Deutsch Österreich B1

Die Prüfung ÖSD Zertifikat Deutsch Österreich B1 richtet sich speziell an Zuwanderinnen und Zuwanderer ab 16 Jahren und überprüft gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) und des Rahmencurriculums für Integrationskurse (Goethe-Institut) die Fähigkeit zur selbstständigen Sprachverwendung in Alltags- und Berufssituationen.

ÖSD Zertifikat Deutsch Österreich B1 / Jugendliche

Die Prüfung ÖSD Zertifikat Deutsch Österreich B1 / Jugendliche richtet sich speziell an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit Deutsch als Zweitsprache und überprüft gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) und des Rahmencurriculums für Integrationskurse (Goethe-Institut) die Fähigkeit zur selbstständigen Sprachverwendung in Alltags- und Schulsituationen.

ÖSD Zertifikat B1

Die Prüfung ÖSD Zertifikat B1 überprüft die Fähigkeit zur selbstständigen Sprachverwendung in Situationen des Alltags- und Berufslebens, in denen es um vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete geht.

ÖSD Zertifikat B1 / Jugendliche

Die Prüfung ÖSD Zertifikat B1 / Jugendliche überprüft die Fähigkeit zur selbstständigen Sprachverwendung in Situationen des Alltags- und Schullebens, in denen es um vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete geht.

ÖSD Zertifikat B2

Für die Prüfung ÖSD Zertifikat B2 sollten die Teilnehmenden fähig sein, sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert auszudrücken und spontan und fließend ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern zu führen.

ÖSD Zertifikat B2 / Jugendliche

Für die Prüfung ÖSD Zertifikat B2 / Jugendliche sollten die Teilnehmenden fähig sein, sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert auszudrücken und spontan und fließend ein normales Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern zu führen.

ÖSD Zertifikat C1

Für die Prüfung ÖSD Zertifikat C1 sollten die Teilnehmenden fähig sein, in verschiedenen Situationen des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens auch in komplexeren Zusammenhängen zu kommunizieren.

ÖSD Zertifikat C1 / Jugendliche

Für die Prüfung ÖSD Zertifikat C1 / Jugendliche sollten die Teilnehmenden fähig sein, in verschiedenen Situationen des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens auch in komplexeren Zusammenhängen zu kommunizieren.

ÖSD Zertifikat C2

Für die Prüfung ÖSD Zertifikat C2 sollten die Teilnehmenden fähig sein, in den unterschiedlichsten Situationen des gesellschaftlichen und beruflichen Lebens auch in komplexeren Zusammenhängen zu kommunizieren.

ÖSD Zertifikat C2 / Wirtschaftssprache Deutsch

Für die Prüfung ÖSD Zertifikat C2 / Wirtschaftssprache Deutsch sollten die Teilnehmenden fähig sein, in Situationen des Wirtschafts- und Berufslebens auch in komplexeren Zusammenhängen zu kommunizieren.

Haben Sie Fragen?

Hier finden Sie Wissenswertes rund um Anmeldung, Ablauf und Anerkennung von ÖSD-Prüfungen. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne telefonisch unter +43 1 319 3395 kontaktieren.

  • Was ist das ÖSD?
    Das ÖSD ist ein gemeinnütziger Verein und steht sowohl für „Österreichisches Sprachdiplom Deutsch“ als auch für „Österreich, Schweiz, Deutschland“. Wir entwickeln und erstellen international anerkannte Prüfungen für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache auf den Niveaus A1–C2 laut dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Prüfungen sind kommunikativ und plurizentrisch ausgerichtet – berücksichtigen also die verschiedenen Standardvarianten der deutschen Sprache.
  • Wie lange habe ich Zeit, den Deutschnachweis zur Erfüllung von Modul 1 zu erbringen?
    Drittstaatsangehörige haben für die Erfüllung von Modul 1 der Integrationsvereinbarung 2017 nach Erteilung eines Aufenthaltstitels 2 Jahre Zeit.
  • Wer muss einen „Nachweis von Deutschkenntnissen vor Zuwanderung“ erbringen?
    Drittstaatsangehörige müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, wenn der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum ersten Mal gestellt wird.
  • Ich habe meinen Aufenthaltstitel vor dem 1. Oktober 2017 erhalten. Was muss ich beachten?
    Für Modul 1: Drittstaatsangehörige, die vor dem 1. Oktober 2017 einen Aufenthaltstitel erhalten haben, sind ebenso zur Erfüllung des Moduls 1 (Niveau A2) der Integrationsvereinbarung verpflichtet. Jedoch gilt für diese Personen eine Übergangsbestimmung bis 30. September 2020. D.h. Personen, denen der Aufenthaltstitel vor dem 1. Oktober 2017 erteilt wurde, können das Modul 1 sowohl nach der neuen Integrationsvereinbarung 2017 als auch nach der (alten) Integrationsvereinbarung 2011 erfüllen. Nach dem 30. September 2020 ist die Erfüllung des Moduls 1 der Integrationsvereinbarung ausschließlich nach den Regelungen der Integrationsvereinbarung 2017 möglich. Für Modul 2: Für Drittstaatangehörige, die den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EU" oder auf Verleihung der Staatsbürgerschaft vor dem 1. Oktober 2017 gestellt haben, wird das Verfahren gemäß der (alten) Integrationsvereinbarung 2011 zu Ende geführt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.