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Prüfungsorganisation

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Organisation von ÖSD-Prüfungen. Bei spezifischen Fragen und für nähere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Lizenzierte ÖSD-Prüfungszentren

ÖSD-Prüfungen können nur jene Institutionen und Sprachschulen anbieten, die über eine gültige Lizenz des ÖSD verfügen und somit von der ÖSD-Prüfungszentrale dazu berechtigt sind. Informationen zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz finden Sie hier: ÖSD-Prüfungszentrum werden.
An jedem Prüfungszentrum muss es eine Prüfungsvorsitzende / einen Prüfungsvorsitzenden und deren Stellvertretung geben. Sie sind die Ansprechpartner für die ÖSD-Zentrale.


Genormter Ablauf der Prüfungen

Die Durchführung der Prüfung erfolgt in der Regel dezentral, das heißt am jeweiligen lizenzierten Prüfungszentrum. Die Prüfungen werden ausschließlich von autorisierten ÖSD-Prüfenden abgehalten.
Die Prüfungsaufgaben werden zentral erstellt und vor ihrem Einsatz mehrfach erprobt, statistisch analysiert und entsprechend überarbeitet.

Erst kurz vor dem festgesetzten Prüfungstermin werden die angeforderten Prüfungsunterlagen verschlossen und unter strengster Geheimhaltung an das jeweilige ÖSD-Prüfungszentrum versendet.

Die Prüfungszentren müssen die ÖSD-Richtlinien zur Durchführung und Bewertung der Prüfungen, die Prüfungsordnung sowie die von der ÖSD-Prüfungszentrale vorgegebenen Lizenzbestimmungen genau einhalten.


Abgabegebühren pro Prüfung

Die Abgabegebühren pro durchgeführter Prüfung sind vom Prüfungszentrum an das ÖSD zu entrichten. Sie werden von der ÖSD-Zentrale nach landesüblichen Sätzen festgelegt und in der Jahreslizenz vereinbart.


Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren werden vom jeweiligen Prüfungszentrum festgelegt und sind von den Teilnehmenden an das Prüfungszentrum zu entrichten.


Prüfungstermine

Die Prüfungstermine werden in Absprache mit der ÖSD-Zentrale festgelegt. Die Anmeldung und Bestellung der Prüfungen erfolgt über das Verwaltungssystem, für das jedes lizenzierte ÖSD-Prüfungszentrum einen Benutzernamen und ein Passwort erhält.


ÖSD-Prüferzertifikat
(Berechtigung als ÖSD-Prüfer/-in)

Nur Personen mit einem gültigen ÖSD-Prüferzertifikat für die jeweilige Prüfung sind dazu berechtigt, diese abzunehmen und zu bewerten. Das Zertifikat setzt die Teilnahme an der Ausbildung für ÖSD-Prüfende sowie den erfolgreichen Abschluss der Erstqualifizierung voraus. Zur Verlängerung der Gültigkeit ist pro Prüfung/Niveau regelmäßig eine Folgequalifizierung einzureichen.

Jedes ÖSD-Prüfungszentrum sollte über mindestens zwei Prüfer/-innen verfügen, da sowohl die Korrektur der schriftlichen Prüfung als auch die Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung immer von zwei ausgebildeten Prüfenden vorgenommen werden muss. Im Bedarfsfall können auch externe ÖSD-Prüfende (mit gültigem ÖSD-Prüferzertifikat) eingesetzt werden.


Prüfungsvorbereitung: Modellprüfungen und Übungsmaterialien

Zur Vorbereitung auf die ÖSD-Prüfungen steht pro Prüfung eine Modellprüfung (= Modellsatz) als Download kostenfrei zur Verfügung. Zusätzlich können weitere Übungsmaterialien online bestellt werden.


Zertifikate über bestandene ÖSD-Prüfungen

Die Vergabe der Punkte und die Grenzen für das Bestehen bzw. Nichtbestehen der jeweiligen Prüfung sind in den Bewertungsrichtlinien des ÖSD verbindlich festgelegt. Die Umrechnung der erreichten Punkte in Noten erfolgt pro Prüfung anhand einer genormten Tabelle.

Werden die zwei bzw. vier Module* einer Prüfung an einem Prüfungstermin bestanden, wird ein Gesamtzertifikat ausgestellt. Ebenso erhalten Prüfungsteilnehmende ein Gesamtzertifikat, wenn sie alle Module einer Prüfung innerhalb eines Jahres an demselben Prüfungszentrum abgelegt und bestanden haben. Bei Bestehen eines einzelnen Moduls wird ein Modulzeugnis ausgestellt.

* Die Prüfungen ÖSD Zertifikat B1 und ÖSD Zertifikat C2 werden in vier Modulen (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen) angeboten. Alle weiteren ÖSD-Prüfungen (ÖSD-Integrationsprüfungen ausgenommen) bestehen aus zwei Modulen (Schriftliche Prüfung, Mündliche Prüfung).


ÖSD-Prüfungsordnung

Informationen zu Themen wie Zulassung zur Prüfung, Wiederholen der Prüfung, Recht auf Einsichtnahme und Einspruch etc. entnehmen Sie bitte der ÖSD-Prüfungsordnung. Die detaillierten Bestimmungen zur Durchführung und Bewertung der Prüfungen sind in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen festgelegt. Die wichtigsten Informationen dazu finden Sie auch in der entsprechenden Handreichung für Prüfende.


Informationen für Teilnehmende mit spezifischen Bedürfnissen

Die ÖSD-Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischen Bedürfnissen (z. B. Lese- und/oder Schreibschwäche, Einschränkung des Seh- oder Hörvermögens etc.) einzugehen. Daher muss das Prüfungszentrum bzw. die ÖSD-Zentrale bereits bei der Anmeldung zur Prüfung über Art und Grad der spezifischen Bedürfnisse informiert und ein entsprechendes Attest vorgelegt werden. Das Prüfungszentrum und die ÖSD-Zentrale sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (gemäß DSGVO).

Weitere Informationen finden Sie hier. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an das Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten, wenden oder die ÖSD-Zentrale kontaktieren.