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Ich bin Drittstaatsangehöriger. Welche ÖSD-Prüfung muss ich ablegen?

02. Mai 2019

Drittstaatsangehörige sind verpflichtet, Modul 1 der Integrationsvereinbarung zu erfüllen. Dafür müssen Sie
durch Ablegen der Integrationsprüfung Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 nachweisen (z. B. ÖSD Integrationsprüfung A2).
Bitte beachten Sie: Unabhängig davon müssen noch vor Zuwanderung Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 nachgewiesen werden, wenn der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum ersten Mal gestellt wird.

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