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Ich habe eine ÖSD-Prüfung abgelegt und eine Frage zur Bewertung. An wen kann ich mich wenden?

02. Juli 2018

Bei Fragen zur Bewertung Ihrer Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihr ÖSD-Prüfungszentrum. Dort können Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Ausstellungsdatum des Zertifikats (bzw. Ergebnisbekanntgabe) auch Einsicht in den Auswertungsbogen bzw. den Antwort- und Bewertungsbogen nehmen. Bei Bedarf fordert das Prüfungszentrum den jeweiligen Bogen beim ÖSD an. Eine Einsichtnahme in die geheimen Prüfungsunterlagen ist nicht möglich.

Innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Ausstellungsdatum des Zertifikats (bzw. Ergebnisbekanntgabe) können auch Einsprüche gegen die Bewertung direkt bei der ÖSD-Prüfungszentrale eingebracht werden. Hierfür verwenden Sie bitte das Kontaktformular und wählen den Betreff „Einspruch“. Beachten Sie, dass für die Übermittlung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 35 Euro anfallen. Im Falle einer Stattgabe des Einspruchs werden Ihnen die Bearbeitungsgebühren rückerstattet.

Eine Neubewertung wird nur dann vorgenommen, wenn der Einspruch ausreichend begründet ist. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktezahl ist kein Grund für eine neuerliche Bewertung.

Gegen die Prüfungsdurchführung kann nur unmittelbar nach Ablegen der Prüfung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch muss in schriftlicher Form bei der Leitung des Prüfungszentrums, an dem die Prüfung abgelegt wurde, eingebracht werden.

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