Was ändert sich durch die Novelle des Integrationsgesetzes 2019?
Die Integrationsprüfungen des ÖSD sind weiterhin und unverändert anerkannt für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung, d.h. für die Erfüllung von Modul 1 und 2 der Integrationsvereinbarung sowie für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Das ÖSD ist bis Ende Mai 2021 für die Durchführung der Integrationsprüfungen zertifiziert (s. Übergangsbestimmungen des neuen Integrationsgesetzes).