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Die ÖSD-Prüferlizenz: Alles über Geltungsdauer und Erneuerung

13. Februar 2025
ÖSD-Folgequalifizierung

Das Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) verfügt über ein international weitreichendes Netzwerk an speziell ausgebildeten ÖSD-Prüferinnen und -Prüfern. Ihre fundierte Kompetenz trägt maßgeblich dazu bei, die hohen Qualitätsstandards des ÖSD umzusetzen. Aber was bedeutet die Prüferberechtigung für die Betreffenden selbst und vor allem: Wie lange ist die ÖSD-Prüferlizenz gültig?

Erst Qualifizierung, dann Folgequalifizierung

Eine nach der absolvierten Prüferschulung und Erstqualifizierung (EQ) ausgestellte ÖSD-Prüferlizenz ist grundsätzlich drei Jahre lang gültig. Damit können Prüfende auf der ganzen Welt in Zusammenarbeit mit ÖSD-Prüfungszentren die international anerkannten ÖSD-Prüfungen abnehmen.

Nach diesem Zeitraum kann die Prüferlizenz mithilfe der sogenannten Folgequalifizierung (FQ) immer wieder um drei Jahre erneuert werden. Die jeweilige Geltungsdauer wird auf dem Dokument selbst vermerkt: Sie beginnt mit dem Ausstellungsdatum und endet mit Ende des Ausstellungsmonats drei Jahre später.

Was ist zu tun, wenn die Prüferlizenz abläuft?

Ist Ihre ÖSD-Prüferberechtigung abgelaufen, können Sie diese erneuern. Wenn keine zeitliche Lücke entstehen soll, in der Sie keine Prüfungen abnehmen dürfen, beachten Sie bitte die Geltungsdauer. Dazu empfehlen wir, sich circa einen Monat vor Ablauf Ihrer Prüferlizenz für die Folgequalifizierung anzumelden und danach bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf die Unterlagen der Folgequalifizierung beim ÖSD einzureichen.

Was genau bedeutet „Folgequalifizierung“?

Wenn Sie die Erstqualifizierung schon absolviert und die ÖSD-Prüferlizenz erhalten haben, wird Ihnen das Vorgehen bei der Folgequalifizierung schon vertraut sein: Pro Niveaustufe und Ausbildungsmodul (d. h. schriftlich und/oder mündlich) müssen Sie eine authentische Prüfungsleistung bewerten.

Noch ein Hinweis: Prüfende, die nur über Prüferberechtigungen für den mündlichen Teil verfügen, brauchen nur jeweils diesen Teil zu bewerten. Grundsätzlich können sich Prüfende, die nur den mündlichen Teil einer Sprachprüfung abnehmen werden, bei der Folgequalifizierung auf diesen Teil beschränken.

Ablauf der Folgequalifizierung

Alle Probebewertungen sind allein zu lösen. Dazu ist es hilfreich, die Handreichungen vorher anzusehen. Nach erfolgter Bewertung bekommen Sie ein unmittelbares Feedback und damit die Sicherheit, dass Sie sich im richtigen Rahmen befinden.

Wer bei Fragen zum rezeptiven Auswerten bzw. individuelle Hinweise benötigt, erhält dazu auch Informationen per Mail oder Telefon.

Ansonsten erfolgt die Kommunikation schriftlich. Sind die eingereichten Bewertungen innerhalb des Ermessensspielraums, bekommen Sie zeitnah die Berechtigung ausgestellt. Gegebenenfalls ist eine Überarbeitung bzw. Neubewertung erforderlich.

Positiver Abschluss

Entspricht die Bewertung schließlich den ÖSD-Vorgaben, wird die jeweilige Prüferlizenz für weitere drei Jahre verlängert. Wird die Folgequalifizierung nicht eingereicht oder nicht positiv abgeschlossen, erlischt die jeweilige Prüferlizenz. Sollte (z.B. auch nach einer längeren Zeit ohne aufrechte Prüferlizenz) eine Erneuerung angestrebt werden, entscheidet das ÖSD im Einzelfall, ob lediglich die Folgequalifizierung eingereicht oder der gesamte Schulungsprozess nochmals durchlaufen werden muss.

Vorteile der zu verlängernden Prüferlizenz

Dass sich ÖSD-Prüfende nach Ablauf der Erstqualifizierung oder der Folgequalifizierung noch einmal einem „Refresh“ unterziehen müssen, bringt mehrere Vorteile mit sich. Zum einen ermöglicht es einen professionellen und gleichzeitig persönlichen Austausch zwischen dem Lizenzgeber, dem Österreichischen Sprachdiplom Deutsch (ÖSD), und seinen weltweit 4000 Prüfer:innen. Zum anderen dient es der Qualitätssicherung, um den Ansprüchen eines weltweit anerkannten Sprachzertifikats  gerecht zu werden.

 

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