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Muss ich Modul 1 und Modul 2 der Integrationsvereinbarung verpflichtend erfüllen?

02. Mai 2019

Die Erfüllung von Modul 2 ist für Inhaberinnen/Inhaber von Aufenthaltstiteln nicht verpflichtend. Ein “Daueraufenthalt – EU” kann allerdings nur bei Erfüllung von Modul 2 erworben werden.

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