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Was ändert sich durch die Novelle des Integrationsgesetzes 2019?

07. Juni 2019

Die Integrationsprüfungen des ÖSD sind weiterhin und unverändert anerkannt für die Erfüllung der Integrationsvereinbarung, d.h. für die Erfüllung von Modul 1 und 2 der Integrationsvereinbarung sowie für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Das ÖSD ist bis Ende Mai 2021 für die Durchführung der Integrationsprüfungen zertifiziert (s. Übergangsbestimmungen des neuen Integrationsgesetzes).

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