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Schritte zur Lizenz


Die ÖSD-Lizenz

Die Lizenzvereinbarung berechtigt zur Durchführung von Prüfungen des ÖSD.
Folgende Module der ÖSD-Prüfungen stehen einem zukünftigen Prüfungszentrum zur Auswahl:

  • Modul 1: Basismodul*
  • Modul 2: A1 Grundstufe Deutsch 1, A2 Grundstufe Deutsch 2
  • Modul 3: A1 Kompetenz in Deutsch 1 (KID 1) und A2 Kompetenz in Deutsch 2 (KID 2)
  • Modul 4: B1 Zertifikat Deutsch, B1 Zertifikat Deutsch für Jugendliche
  • Modul 5: B2 Mittelstufe Deutsch
  • Modul 6: C1 Oberstufe Deutsch
  • Modul 7: C2 Wirtschaftssprache Deutsch

      *Basismodul: Einführung in das ÖSD, Organisatorisches und Testtheorie

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Schritt 1

Der erste Schritt in Richtung einer Lizenznahme ist die Erstellung eines Lizenzansuchens gemäß des Fragenkatalogs, der von der ÖSD-Prüfungszentrale zur Verfügung gestellt wird (Fragenkatalog per Email anfordern). Das Lizenzansuchen muss gemeinsam mit den Lebensläufen der vorgesehenen Prüfenden an die ÖSD-Prüfungszentrale in Wien gesendet werden. Sämtliche Unterlagen werden im Anschluss dem ÖSD-Kuratorium zur Überprüfung vorgelegt.


Folgende Voraussetzungen müssen vom Institut in jedem Falle erfüllt und im Lizenzansuchen genau beschrieben werden:
Voraussetzungen für die Erteilung einer ÖSD-Lizenz:

  • Einschlägig qualifizierte Lehrkräfte, die die von der ÖSD-Prüfungszentrale vorgeschriebene Basisausbildung für ÖSD-Prüfende absolvieren sowie an regelmäßigen Nachschulungen teilnehmen müssen. Pro Institution müssen mindestens 2 Lehrende an der mehrtägigen Ausbildung teilnehmen, um als autorisierte Prüfende tätig sein zu können.
  • angemessene Räumlichkeiten sowie eine technische Ausstattung, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung erlauben
  • ein Sprachkursangebot, das eine ausreichende Zahl von Prüfungsteilnehmenden erwarten lässt, sodass mindestens 1 Prüfungstermin pro Jahr durchgeführt werden kann
  • Bereitschaft, nach Maßgabe verfügbarer Plätze auch externe Kandidatinnen und Kandidaten zur Prüfung zuzulassen - Prüfungen des ÖSD sind prinzipiell kursunabhängig, das eigene Kursangebot sollte jedoch eine angemessene Prüfungsbeteiligung interner Kandidatinnen und Kandidaten sicherstellen
  • Ernennung eines Prüfungsvorsitzes und der Stellvertretung
  • Einreichung eines Lizenzansuchens, in dem auf alle Punkte des Fragenkatalogs ausreichend eingegangen wird
  • Entrichtung der nach Erteilung der Lizenz festgesetzten Gebühren; das sind:
    a. eine jährlich zu entrichtende Lizenzgebühr
    b. anteilsmäßige Prüfungsgebühren (Abgabegebühren)
    c. Ausbildungsgebühren für Prüfende
  • Die Lizenzerteilung erfolgt nach Prüfung der oben genannten Punkte durch die ÖSD-Prüfungszentrale und das ÖSD-Kuratorium.
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Schritt 2

Die ÖSD-Prüfungszentrale und das ÖSD-Kuratorium entscheiden nach Prüfung des Ansuchens über den jeweiligen Lizenzstatus (Status A - D), den das Prüfungszentrum zur Durchführung der Prüfung erhält.
Der erste Prüfungsdurchgang nach Erteilung der Lizenz erfolgt immer in Anwesenheit und mit Unterstützung einer ÖSD-Mitarbeiterin, darauf folgende Termine können nach Entscheidung durch die ÖSD-Prüfungszentrale und in Absprache mit dem Prüfungszentrum autonom durchgeführt werden.
Vor Vergabe der Lizenz wird darüber hinaus in Absprache mit der Prüfungszentrale festgelegt, ob das Prüfungszentrum als a) „open centre“ oder als b) „closed centre“ fungiert:

  1. „open centre“: Das Prüfungszentrum kann sowohl interne Kandidatinnen und Kandidaten (Kursteilnehmende) als auch externe Kandidatinnen und Kandidaten (Personen, die an keinem Kurs teilnehmen) zur Prüfung zulassen.
  2. „closed centre“: Das Prüfungszentrum darf ausschließlich interne Kandidatinnen und Kandidaten, das heißt Teilnehmende von Kursen, die an der lizenzierten Institution angeboten werden, zur Prüfung zulassen.
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Schritt 3

Wenn das Lizenzansuchen positiv angenommen wurde, schließt die ÖSD-Prüfungszentrale eine Lizenzvereinbarung mit der Institution ab und diese bezahlt die Lizenz- und Schulungsgebühren gemäß der Fristen und Gebühren, die in der Lizenzvereinbarung genannt werden.


Lizenz- und Ausbildungsgebühren:

  • Lizenzgebühren: Die Höhe der für 1 Jahr gültigen Lizenzgebühr wird von der ÖSD-Prüfungszentrale vor Vereinbarungsabschluss festgelegt und ist abhängig vom jeweiligen Standort bzw. der jeweiligen Institution.
  • Ausbildungsgebühren für Prüfende: Der Lizenznehmer bezahlt für die Ausbildung der Prüfenden pro auszubildender Person einen von landesspezifischen Sätzen abhängigen Fixbetrag an die ÖSD-Prüfungszentrale.
    Mit Abschluss der Lizenzvereinbarung erhält jedes Prüfungszentrum ein Gesamtpaket mit sämtlichen Übungsmaterialien zur Prüfungsvorbereitung, eine Organisationsmappe samt Passwort für den Mitgliederbereich der ÖSD-Prüfungszentren, ein ÖSD-Logo in elektronischer Version sowie einen ÖSD-Stempel. Weiters sind die Prüfungstermine für das laufende Jahr in Absprache mit der ÖSD-Prüfungszentrale festzulegen.
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