
Prüfungsorganisation
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Lizenzen
Prüfungen abnehmen können nur jene Institutionen und Sprachschulen, die von der ÖSD-Prüfungszentrale dazu berechtigt sind.
Voraussetzungen für die Erteilung einer ÖSD-Lizenz
An jedem Prüfungszentrum muss ein örtlicher Prüfungsausschuss eingesetzt werden, dem die/der Verantwortliche für Prüfungen und die an der Prüfung beteiligten Lehrkräfte angehören. Dieser Ausschuss garantiert die Einhaltung der Lizenzbestimmungen und der Prüfungsordnung und ist Ansprechpartner für die ÖSD-Zentrale.
Ablauf
Die Durchführung der Prüfung erfolgt in der Regel dezentral, das heißt in den einzelnen Prüfungszentren vor dem örtlichen Prüfungsausschuss. Die Prüfungen werden ausschließlich von autorisierten Prüfenden abgehalten.
Die Prüfungen werden zentral erstellt und vor ihrem Einsatz mehrfach erprobt, statistisch analysiert und entsprechend überarbeitet.
Erst kurz vor dem jeweiligen Prüfungstermin werden sie verschlossen und unter strengster Geheimhaltung in der jeweils angeforderten Anzahl an die verschiedenen Prüfungszentren verschickt.
Die einzelnen Prüfungszentren verpflichten sich, die Durchführungsbestimmungen, die Prüfungsordnung und die von der ÖSD-Prüfungszentrale vorgegebenen Lizenzbestimmungen einzuhalten.
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren pro Prüfung werden von der ÖSD-Zentrale nach landesüblichen Sätzen festgelegt und in der Lizenzvereinbarung festgehalten. Die Einhebung der Prüfungsgebühren sowie etwaige Abweichungen innerhalb des festgesetzten Rahmens (siehe Lizenzvereinbarung) obliegen den einzelnen Prüfungszentren.
Termine
Generell können jährlich bis zu maximal 6 Termine pro Prüfungszentrum angeboten werden.
Die Termine für die schriftlichen Prüfungen werden in Absprache mit der Prüfungszentrale festgesetzt.
Die mündlichen Prüfungen finden innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.
Die genauen Kandidatenzahlen müssen spätestens 4 Wochen, im Ausland spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben werden. Für die Anmeldungsmodalitäten muss jedes Prüfungszentrum die dafür vorgesehene Passwortkarte verwenden.
Prüfungsvorbereitung
Zur Vorbereitung auf die ÖSD-Prüfungen werden von der ÖSD-Prüfungszentrale entsprechende Übungsmaterialien für Kursleiterinnen und Kursleiter und Lernende (siehe Bestellschein) bereitgestellt.
Ausbildung für ÖSD-Prüfende
Die Berechtigung zu prüfen erhalten nur jene Personen, die nachweislich an der von der ÖSD-Prüfungszentrale vorgeschriebenen Ausbildung zum ÖSD-Prüfenden teilgenommen haben. Die einzelnen Prüfungsinstitutionen sollten über mindestens zwei Prüfende verfügen, da sowohl die Korrektur der schriftlichen Prüfung als auch die Durchführung und Bewertung der mündlichen Prüfung immer von zwei ausgebildeten Prüfenden erledigt werden muss.
Im Bedarfsfall können auch ausgebildete Prüfende anderer Institutionen über die ÖSD-Prüfungszentrale angefordert werden.
Diplome
Die Vergabe der Punkte und die Grenzen für das Bestehen bzw. Nichtbestehen der Prüfung sind in den Bewertungsrichtlinien des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch verbindlich festgelegt.
In der Regel muss die Prüfung als Ganzes abgelegt werden (mündliche Prüfung innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Prüfung). Hat die Kandidatin/der Kandidat die schriftliche und die mündliche Prüfung bestanden, so erhält sie/er das entsprechende Diplom.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung stellt keine Voraussetzung für das Antreten zur mündlichen Prüfung dar.
Bei Bestehen von nur einem Teil der Prüfung (schriftlich oder mündlich) wird eine Teilbestätigung anstelle des Diploms ausgestellt. Der jeweils nicht bestandene Teil kann innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
Die schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen können nur als Ganzes abgelegt und nicht weiter in Subtests geteilt werden.
Weitere Bestimmungen
Antworten zu Fragen wie Ausschluss von den Prüfungen, Wiederholung der Prüfungen, Recht zur Einsichtnahme, Einsprüche, Dokumentation, Prüfungsinspektorat sowie zur konkreten Durchführung der Prüfungen entnehmen Sie bitte der ÖSD-Prüfungsordnung, den jeweiligen Durchführungsbestimmungen bzw. den Handreichungen für Prüferinnen und Prüfer zu den einzelnen Prüfungen.