
Anforderungsprofil für Prüfende
Anforderung
- mehrjährige Unterrichtserfahrung im Bereich DaF/DaZ
- Kenntnisse im Bereich Methodik und Didaktik sowie sprachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache (als Fremdsprache) und Nachweis einer einschlägigen Berufs- oder Fachausbildung, Studienabschluss (Germanistik/DaF, Fremdsprachenstudium) etc.
- Kenntnis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und dessen Niveaubeschreibungen
- Kenntnis von Profile deutsch
- soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen
- Teilnahme an der Basisausbildung und an regelmäßigen Nachschulungen; Abgabe der vorgeschriebenen Musterbewertungen (Probeprüfungen)
Die Lebensläufe in deutscher Sprache sind dem Lizenzansuchen als Anhang A1 beizufügen.
Prüfungsberechtigung
Die erteilte Prüfungsberechtigung gilt für zwei Jahre; Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist möglich:
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Prüfende, die innerhalb von zwei Jahren nach Absolvierung der Ausbildung für ÖSD-Prüfende und in den darauf folgenden Jahren aktiv ÖSD-Prüfungen durchführen, erhalten automatisch die Verlängerung der Prüfungsberechtigung für jene Stufen, die sie tatsächlich geprüft haben.
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Prüferinnen und Prüfer, die länger als ein Jahr nach der Ausbildung zum Prüfenden an keiner ÖSD-Prüfung teilgenommen haben, müssen sich zur Verlängerung der Prüfungsberechtigung einer ÖSD-Nachschulung unterziehen. Anderenfalls verfällt die Prüfungsberechtigung.