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Anforderungsprofil für Prüfende

Anforderung

  • mehrjährige Unterrichtserfahrung im Bereich DaF/DaZ
  • Kenntnisse im Bereich Methodik und Didaktik sowie sprachwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Sprache (als Fremdsprache) und Nachweis einer einschlägigen Berufs- oder Fachausbildung, Studienabschluss (Germanistik/DaF, Fremdsprachenstudium) etc.
  • Kenntnis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und dessen Niveaubeschreibungen
  • Kenntnis von Profile deutsch
  • soziale Kompetenz und Einfühlungsvermögen
  • Teilnahme an der Basisausbildung und an regelmäßigen Nachschulungen; Abgabe der vorgeschriebenen Musterbewertungen (Probeprüfungen)

Die Lebensläufe in deutscher Sprache sind dem Lizenzansuchen als Anhang A1 beizufügen.

Prüfungsberechtigung

Die erteilte Prüfungsberechtigung gilt für zwei Jahre; Verlängerung um jeweils zwei Jahre ist möglich:

  • Prüfende, die innerhalb von zwei Jahren nach Absolvierung der Ausbildung für ÖSD-Prüfende und in den darauf folgenden Jahren aktiv ÖSD-Prüfungen durchführen, erhalten automatisch die Verlängerung der Prüfungsberechtigung für jene Stufen, die sie tatsächlich geprüft haben.
  • Prüferinnen und Prüfer, die länger als ein Jahr nach der Ausbildung zum Prüfenden an keiner ÖSD-Prüfung teilgenommen haben, müssen sich zur Verlängerung der Prüfungsberechtigung einer ÖSD-Nachschulung unterziehen. Anderenfalls verfällt die Prüfungsberechtigung.